PM 12 s
nach DIN EN 3

Ersatzteile

Nr.   Benennung/Zulassung     PM 12 s/SP 134/11 Best. Nr.:
1.      O-Ring             68,5×3,3     727 059
2.      Verschlussdeckel vollst.   140 458
3.      Sicherheitsventil vollst.    130 117
4.      Handgriff                            502 463
–        Halbrundniet                      734 116
–        Krallenscheibe                    735 115
5.      Schlauch mit Pistole         550 876
–        Abschlussfolie                   111 397
6.      Haftetikett                          093 451
7.       Aufladerohr                       108 785
8.      O-Ring            16×2,5         707 060
9.      Pulverpistole schwarz m.V.  0255859
10.    Fußring                                201 201
11.     CO2-Flasche vollst.          0622447
12.    Flachdichtung 18x13x2    727 061
–        Blende              12,2           727 062
13.    Sicherungsstift                 142 191
14.    Pulverbrause                    0622632
15.    Halter                                200 007

Löschmittel: MagMetall Pulver a. 25 kg-Behälter 306281

Besonders zu beachten:

Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV., Voraussetzung zur Instandhaltung.
Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen. Geschieht das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers.

Original -MagMetall- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht.

Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen.
Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.

Wiederkehrende Prüfung gemäß § 15 BetrSichV.

Löschertyp  Druck-Volumen-Produkt  Innenprüfung(5 Jahre)  Festigkeitsprüfung (10 Jahre)
–                                                                    nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen.
PM 12 s             < 1000                             Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei
–                                                                    Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden sind.
Löschertyp  Zulassungs-Kenn-Nr.  Bauart-Kurzzeichen  Löschvermögen  Zulassungskenn-Nr. Löschmittel
PM 12 s        SP 134/11                        PG 12 H                        D                            SP 70/11
–                                                                                                                                    MagMetall Pulver

1. Instandhaltungsanweisung

1.1. Sichtkontrolle

Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung an der Stahlflasche. Behälter und Armaturen mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Besonders auf die Verbindung Behälter/Flasche achten. ggf. Löscher aussondern. Löscher in geeigneter Vorrichtung festspannen.

1.2. Behälter

1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. (Sichtkontrolle).
Verschlussdeckel vorsichtig lockern (mit Hakenschlüssel) und warten bis eventuell vorhandener Restdruck entwichen ist.
Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein!
Verschlussdeckel ganz lösen und Schlauch abschrauben. Stahlflasche vom Behälter demontieren.
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät). Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschluss auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. Ausblasrohr auf freien Durchgang prüfen.
Behälter muss vollständig von außen kontrolliert werden. Dazu Standfuß abschrauben. Bei Korrosion oder mechanischer Beschädigung ist der Behälter auszusondern.
1.2.3 . Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen.

1.3. Stahlflasche

Stahlflasche auf Korrosionsschäden untersuchen (Stahlflaschen mit Rostnarben sind auszusondern), Lesbarkeit des Gesamtgewichts (aufgestempelt), Gesamtgewicht mittels geeigneter Waage (mit 1 g Genauigkeit) feststellen,
zulässige Minustoleranz:               PM 12 s               300 g – 15 g                       CO2
Bei höheren Abweichungen ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Neu befüllte Stahlflaschen sind in auf Dichtheit zu prüfen. 4 Wochen Einlagerung mit nachfolgender Gewichtskontrolle

1.4. Verschlussdeckel

Verschlussdeckel kontrollieren auf: Gewindebeschädigung, freie Druckentlastungsschlitze Unversehrtheit des Gummiringes (bei Beschädigung austauschen), und Unversehrtheit des Sicherheitsventils.

1.5. Schlauch mit Pistole

Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch durchzublasen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren. Düse und Überwurfmutter abschrauben, überprüfen und wieder montieren, dabei auf festen Sitz achten. Die Pistole muss leichtgängig zu betätigen sein und dicht schließen.
Pulverbrause auf unversehrten Zustand, freien Durchgang und festen Sitz der Federschellen achten.

1.6. Löschpulver

Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neu Befüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftsmäßig zu entsorgen.

1.7. Montage

1.7.1. In den kontrollierten Behälter das Ausblasrohr einführen und die Stahlflasche festschrauben.
Die erforderliche Löschpulvermenge wieder einfüllen:

PM 12 s                         12 kg ± 240 g

1.7.2. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten.
1.7.3. Verschlussdeckel und Schlauch montieren. Dabei neue Abschlussfolie einsetzen und Anzugsmomente beachten.
1.7.4. Stahlflasche anschrauben und Handrad neu plombieren.
Sicherungsstift mit 0,4 mm Kupferdraht plombieren.
1.7.5. Feuerlöscher reinigen.
1.7.6. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.7.7. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich).

2. Füllanweisung

Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, jedoch sind das Löschpulver, die Stahlflasche, und die Berstfolie zu erneuern.
Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschpulver darf nicht wiederverwendet werden.

3. Anzugsmomente

Armatur 40 Nm
Stahlflasche 20 Nm
Schlauch 25 Nm

de_DEDeutsch